Transportschäden
Der Gefahrenübergang ist gem. §447 BGB sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Übernahme durch den Transportdienstleister auf Sie übergegangen und die Ware ist unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Im Fall von Transportschäden ist wie folgt zu verfahren:
Äußerlich erkennbare Transportschäden
Der Schaden ist direkt bei Annahme der Lieferung dem Transportdienstleister anzuzeigen und es sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Auf dem Abliefernachweis die Art der Beschädigung vermerken
- Den Namen des Mitarbeiters des Transportdienstleisters auf dem Abliefernachweis notieren
- Durch Unterschrift des Mitarbeiters des Transportdienstleisters die vorbehaltliche Annahme der Sendung bestätigen lassen
- Den Schaden mit einem Foto der ungeöffneten Sendung dokumentieren
Falls bei der nachfolgenden Sichtung der Ware Beschädigungen an der Ware festgestellt werden, wenden Sie sich bitte zur Schadenregulierung direkt an den Transportdienstleister unter Einhaltung der gemäß der Website-Information des Transportdienstleisters einzuhaltenden Fristen.
Alternativ können Sie direkt bei Erhalt der Sendung die Annahme der Sendung verweigern.
Verdeckte Transportschäden
Die Meldung des Schadens kann entweder direkt an den Transportdienstleister innerhalb von 7 Kalendertagen erfolgen oder an VIDEOR innerhalb von 5 Kalendertagen. Eine Rücksendung der beschädigten Ware bzw. Sendung darf nur nach Rücksprache mit VIDEOR erfolgen. Im Ermessen des Transportdienstleisters bzw. von VIDEOR kann eine Sichtung der Ware durch einen Sachverständigen am Lieferort verlangt werden. Die Schadenregulierung erfolgt in Abstimmung zwischen dem Transportdienstleister und VIDEOR.